Barthle: Parlament nimmt seine Rechte im Fall Portugal wahr

Die von der Portugiesischen Republik beantragten
Hilfen zur Euro-Stabilisierung werden heute im Haushaltsauschuss und
morgen im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden. Dazu
erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

Die Euro-Stabilisierung ist im ureigenem Interesse Deutschlands,
seiner Wirtschaft und damit der gesamten Gesellschaft. Daher werden
wir sehr intensiv und kritisch die Details der beantragten Hilfen für
Portugal beleuchten und prüfen, insbesondere die Konditionalität der
Hilfen. Das sind wir dem deutschen Steuerzahler schuldig. Trotz der
zeitlichen Enge lässt sich der Haushaltsausschuss ausführlich
unterrichten, bevor das für das weitere Regierungshandeln notwendige
Einvernehmen hergestellt wird.

Für uns Unions-Haushälter ist klar: Auch beim künftigen
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) muss ein Verfahren gefunden
werden, mit dem die Parlamentsrechte gewahrt bleiben. Dies ist eine
Selbstverständlichkeit. Dass dies mit gutem Willen geht, zeigt der
aktuelle Fall Portugal. Über die Details der künftigen
Parlamentsbeteiligung werden wir uns aber noch verständigen müssen.

Hintergrund:

Bundesfinanzminister Dr. Wolfang Schäuble wird heute im
Haushaltsausschuss die Details zur beantragten Hilfen für Portugal
von insgesamt 78 Milliarden Euro erläutern. Er wird das notwendige
Einvernehmen mit dem Ausschuss zur anteiligen Hilfe aus der
Europäischen Finanzstabili¬sierungsfazilität (EFSF) herstellen. Der
Deutsche Bundestag wird morgen darüber hinaus eine Stellungnahme
(gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes i.V.m. § 9 des Gesetzes über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union) zu der anteiligen Hilfe aus
dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) abgeben.
Damit nimmt das Parlament seine Rechte bei dieser zentralen
Entscheidung wahr.

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