Mehr Effizienz und Transparenz – zusätzliche Mittel
für die Förderung alternativer Kraftstoffe
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der
gestrigen Bereinigungssitzung den Verkehrsetat für das Jahr 2015 mit
einem ganzen Maßnahmenbündel von wichtigen Änderungen beschlossen.
Hierzu erklären der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle und der zuständige
Berichterstatter Eckhardt Rehberg:
„Ab dem Jahr 2016 wird die
Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) neben den
Mitteln aus der Lkw-Maut auch die Steuermittel für den Straßenbau
bewirtschaften. Neben dem Beschluss zur transparenteren Darstellung
der Verkehrsinvestitionen im Haushaltsplan wird damit die
Finanzierung der Bundesfernstraßen konsistent und vollständig
innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet. Durch die
Auflösung des ineffizienten Nebeneinanders zweier
Bewirtschaftungssysteme ergeben sich Vorteile für das
Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), die Nutzer in
den Auftragsverwaltungen und für das Parlament. Insgesamt kann das
BMVI künftig seine Verantwortung als Träger der finanziellen
Straßenbaulast und Fachaufsicht gegenüber den Auftragsverwaltungen
umfassender wahrnehmen.
Im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie hat der
Haushaltsausschuss zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro
für Modellvorhaben und Investitionen in den Aufbau einer Tank- und
Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe bereitgestellt. Die
Planung und die Einleitung des Aufbaus der Tank- bzw.
Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe ist eine unabdingbare
Voraussetzung dafür, dass der Verkehrssektor seinen Beitrag zum
Erreichen der nationalen und europäischen Energie- und
Klimaschutzziele leistet.
Beim Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP) erhöhen wir die Mittel um 617.000
Euro und bringen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 63,8
Millionen Euro für die Folgejahre bis 2017 aus. Durch die
zusätzlichen Mittel hält der Bund seine 500-Millionen-Euro-Zusage
gegenüber der Industrie ein und sichert insbesondere die
Ausfinanzierung des Programms „50-Tankstellen“ ab. Mit einem
Leertitel wurde zudem der Grundstein für eine Fortsetzung und
Weiterentwicklung des Nationalen Innovations-Programms (NIP) gelegt.
Die Industriepartner erhalten hierdurch Planungssicherheit.
Durch eine Aufstockung des Eigenkapitals bei der Deutschen
Flugsicherung GmbH (DFS) in Höhe von 50 Millionen Euro in 2015 sowie
von jährlich 112,5 Millionen Euro in den Folgejahren bis 2019 stärkt
der Bund die Investitionskraft der DFS. Durch diese Maßnahme wenden
wir eine europaweit unverhältnismäßige Gebührenerhöhung für die
Airlines ab und verhindern damit eine erhebliche Schwächung des
Luftfahrtstandorts Deutschland.
Durch die Einstellung der Mittel für die Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) in Höhe von 3,35 Milliarden
Euro in 2015 schaffen wir die haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur
Umsetzung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen dem Bund und der
Deutschen Bahn AG über die künftige Instandhaltung des
Schienennetzes. Insgesamt wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2019
einen Beitrag von 16,6 Milliarden Euro leisten. Eine abschließende
Entscheidung über die LuFV II trifft der Haushaltsausschuss im
Dezember.
Für vorbereitende Maßnahmen zur Einführung der Infrastrukturabgabe
für die Benutzung von Bundesfernstraßen („Pkw-Maut“) haben wir beim
Kraftfahrtbundesamt und beim Bundesamt für Güterverkehr eine
personelle und finanzielle Vorsorge getroffen. Damit schaffen wir die
Voraussetzungen, dass die zum 01. Januar 2016 geplante Pkw-Maut
planmäßig in Kraft treten kann.
Bereits im Oktober hat der Haushaltsausschuss die Mittel für
Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und Schienenwegen jeweils um
10 Millionen Euro, die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit um 1,5
Millionen Euro und die Mittel für das Radwegenetz an
Bundesfernstraßen um 10 Millionen Euro verstärkt.“
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