Barthle: Union für Spanien-Hilfe und gegen Vergemeinschaftung von Schulden

Die Union ist für die Hilfen des befristeten
Rettungsschirmes EFSF an Spanien zur Rekapitalisierung spanischer
Finanzinstitute. Der Deutsche Bundestag wird dem Bundesfinanzminister
mit breiter Mehrheit „grünes Licht“ für den Abschluss einer
Vereinbarung über Hilfsmaßnahmen bis zu einer Gesamthöhe von 100
Milliarden Euro geben. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

„Es ist richtig und notwendig, dass Spanien Hilfen aus dem
Rettungsschirm EFSF für seinen Bankensektor erhält. Andernfalls
würden gravierende systemische Auswirkungen auf Spanien, andere
Mitgliedstaaten der Eurozone und die Stabilität der Eurozone
insgesamt drohen. Dies haben die Experten der Europäischen
Kommission, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen
Bankenaufsicht und des Internationalen Währungsfonds bei ihren
Prüfungen festgestellt.

Die spanischen Banken erhalten nicht unmittelbar Geld aus dem
Rettungsschirm. Die Vereinbarung über Hilfen wird zwischen der EFSF
und Spanien geschlossen, und Spanien haftet für die Kredite.

Weiterhin gilt der Grundsatz, dass es Hilfen nur gegen Auflagen
gibt. Die Hilfen für Spanien sind mit erheblichen Auflagen zum einen
für den Bankenbereich zum anderen für Spanien selbst versehen. Für
den spanischen Bankenbereich und dessen Restrukturierung sind u. a.
Gehaltsdeckel für Bankmanager und die Abwicklung nicht lebensfähiger
Banken vorgesehen. Spanien hat bereits beeindruckende Reformen
geleistet. So hat es beispielsweise eine Rentenreform mit Erhöhung
des Renteneintrittsalters und der Einführung eines
Nachhaltigkeitsfaktors sowie die Einführung einer Schuldenbremse
beschlossen. Spanien verpflichtet sich zu weiteren Reformen u. a. im
Arbeitsmarkt- und Steuerbereich.

Für die Union war und ist wichtig, dass Risiko und Haftung
zusammengehören. Dies ist mit der vorgesehenen Hilfsvereinbarung
gesichert: Die Eigentümer und bestimmte Gläubiger der spanischen
Banken werden an den Kosten für die Restrukturierung der spanischen
Banken beteiligt.

Eine systematische Vergemeinschaftung von Schulden, wie sie die
Opposition mit Eurobonds oder einem Altschuldentilgungsfonds immer
wieder fordert, wird es mit der Union nicht geben. Dagegen gibt es
nicht nur erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche
Bedenken, sondern das ist vor allem nicht das Europa was wir wollen:
Wir wollen Solidarität und Solidität. Jedes Land muss für sich
zeigen, dass es solide wirtschaften kann und will.

Auch nach dem „grünen Licht“ heute, ist der Deutsche Bundestag im
weiteren Verfahren zur Spanienhilfe intensiv eingebunden. Der
Bundestag bekommt von der Bundesregierung rechtzeitig alle relevanten
Informationen, und der Haushaltsausschuss hat die Möglichkeit, eine
für die Regierung verbindliche Stellungnahme abzugeben.“

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