Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, geht von einer Aufhebung des Adoptionsverbotes für homosexuelle Paare aus. „Es gibt überhaupt keinen rational vortragbaren Grund, welchen Schaden das Kind durch zusätzliche soziale Sicherheit dann nehmen sollte“, sagte der Politiker im Deutschlandfunk. Daher erwarte Beck, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Falle der sogenannten Sukzessivadoption zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare entscheidet. Laut geltendem Recht ist es homosexuellen Paaren bisher nur erlaubt das leibliche Kind des Partners zu adoptieren, nicht aber ein zuvor adoptiertes Kind. Eine gemeinsame Adoption ist somit nicht möglich. Kläger sehen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken