belboon-adbutler GmbH : Affiliate Marketing auf Bundesdatenschutznovelle vorbereitet

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belboon-adbutler GmbH : Affiliate Marketing auf
Bundesdatenschutznovelle vorbereitet

DGAP-Media / 27.06.2012 / 12:00

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Affiliate Marketing auf Bundesdatenschutznovelle vorbereitet

– Geschäftsmodell begünstigt Einhalten der BDSG-Novelle

– Double Opt-In sorgt für hohe Datensicherheit

– Rechtsexperte rät Bewusstsein für das Thema zu schärfen

Berlin, 27. Juni 2012 – Das performancegetriebene Geschäftsmodell im
Affiliate Marketing begünstigt die Einhaltung der zum 31. August 2012
vollständig wirksamen Bundesdatenschutz-Novelle (BDSG-Novelle). Dieser
Ansicht ist das zu den drei Führenden im D-A-CH-Markt gehörende Affiliate
Netzwerk belboon. Advertiser arbeitenüber Affiliate Netzwerke häufig mit
E-Mail-Versendern (= Publisher) zusammen. –Werbetreibende, dieüber ihr
Partnerprogramm Datensätze (=Leads) generieren, zahlen nur bei valider
Lead-Qualität–, so Manuel Kester, Geschäftsführer der belboon-adbutler
GmbH. Es macht bei einer performancebasierten Abrechnung für
E-Mail-Publisher demzufolge wenig Sinn mangelhafte Datenbanken aufzubauen.
Laut der BDSG-Novelle sind Firmen mit Kundendatenbanken ab 1. September
2012 dazu verpflichtet, alle Datensätze zu protokollieren und die
schriftliche oder elektronische Zustimmung des Dateninhabers einzuholen.
Aus diesem Grund müssen die Unternehmen dafür sorgen ihre Kundendatenbanken
aktuell zu halten. Dies gilt auch, wenn eine Einwilligung – ob zur
Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten – einzeln oder gesamt
widerrufen worden ist.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Spezialist im Recht der Neuen Medien und des
gewerblichen Rechtsschutzes, schätzt die Folgen der BDSG-Novelle für das
Online Marketing allgemein als gering ein. Grundlage dafür ist das
sogenannte Double Opt-In. Nach Eingabe der Adressdaten für einen Newsletter
geht automatisch eine E-Mail an die hinterlegte Mailadresse, in der der
Adressat aufgefordert wird seinen Eintrag zu bestätigen. Dadurch wird die
Richtigkeit der Daten geprüft, die Leads erfüllen die rechtlichen
Anforderungen und haben eine hohe Qualität. Durch den digitalen Eingang der
Daten und die automatisierte Weiterverarbeitung wird gleichzeitig vermerkt
in welchem Maßder Kunde der Nutzung seiner Daten zustimmt. Dr. Bahr rät
–das Bewusstsein für das sehr komplexe Thema– zu schärfen und sich
gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen. Auch belboon empfiehlt seinen
Kunden sich zu informieren. Manuel Kester: –Wir – aber auch andere
Affiliate Netzwerke – achten bei der Leadgenerierung auf eine hohe
Qualität, um hier im Sinne unserer Partner auch künftig nennenswerte
Umsätze zu erwirtschaften. Kein Netzwerk kann es sich leisten Leads zu
generieren, die nicht der BDSG-Novelle entsprechen.– E-Mail-Publisher
sollten im eigenen Geschäftsinteresse darauf achten, ihre Daten aktuell zu
halten und folglich die Bestimmungen der BDSG-Novelle zu beachten.

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Kontakt:
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pr@belboon.com
www.belboon.deÜber die belboon-adbutler GmbH

belboon gehört zu den drei führenden Affiliate Netzwerken im D-A-CH-Markt
und hat seinen Fokus auf den verstärkten Ausbau der internationalen
Geschäftstätigkeit gelegt. Etwa 1.300 Partnerprogramme und Publisher aus
rund 30 Nationen sind in dem Netzwerk aktiv. Als erstes Affiliate Netzwerk
weltweit hat das Unternehmen sein Geschäftsmodell auf das mobile Internetübertragen. Publisher wie Advertiser profitieren online und mobile von derüberragenden Performance und großen Reichweite des Netzwerks sowie der
marktführenden Technologie in Verbindung mit dem hohen netzwerkimmanenten
Servicegrad. Mit belboon betreibt die 2002 gegründete belboon-adbutler GmbH
das Affiliate Netzwerk der YOC-Gruppe, dem europäischen Marktführer für
Mobile Technology und Media.

Ende der Pressemitteilung

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27.06.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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