Schwäbisch Hall, 10.12.2009 // Das Berliner Landesarbeitsgericht bestätigte in zweiter Instanz das Verbot der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Die Richter stützten damit die Meinung des Arbeitsgerichts in Berlin, dass die Christliche Zeitarbeit-Gewerkschaften keine Gewerkschaften im tarifrechtlichen Sinne sind und damit keine Tarifverträge mit den Arbeitgebern abschließen dürfen.
Bernd Rath, Geschäftsführer der BERA GmbH: „Wir fühlen uns in unserer Meinung bestätigt. Nur wenn die Zeitarbeitnehmer gut behandelt werden und eine ordentliche Bezahlung sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, arbeiten sie wirklich motiviert. Hätte das Landgericht dem Antrag der CGZP stattgegeben wäre Lohndumping Tür und Tor geöffnet worden.“
Der Geschäftsführer der BERA setzt auf den BZA/DGB-Tarifvertrag. Dieser Branchen-Tarifvertrag bürgt für einheitliche Standards bezüglich der Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit. Er bietet die besten Rahmenbedingungen für Mitarbeiter. Als Best-Lohn-Partner gewährt die BERA eine Reihe zusätzlicher Vergütungen außerhalb des Tarifvertrags, wie z.B. Sonder- und Treuezulagen.
Seit 2008 beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, ob die CGZP überhaupt die Interessen von Arbeitnehmern verfolgt. Ihr wird vorgeworfen, in Konkurrenz zu DGB-Gewerkschaften das Lohnniveau in der Zeitarbeit zugunsten der Arbeitgeberseite nach unten zu drücken.
Alle Zeitarbeiternehmer, die unter CGZP-Verträgen gearbeitet haben, können nun Lohnsummen der letzten Jahre nachfordern. Auch die Sozialversicherungsträger können Ansprüche auf die Zahlung der entgangenen Beiträge erheben. Ist die verleihende Zeitarbeitsfirma dazu finanziell nicht in der Lage, haftet der Entleiher als Bürge. Die geschätzten Summen bewegen sich bei mehreren Milliarden Euro
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