Schutzvereinigung für Anleger e.V. /
„Beratungsprotokolle der Banken sind eine Farce“
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Schutzvereinigung für Anleger verlangt Umkehr der Beweislast
Bremen, 24. November 2010 – „Die Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen
sind eine Farce“, kritisiert Rechtsanwältin Angelika Jackwerth,
Geschäftsführerin der Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA), die seit
Jahresbeginn geltende Protokollpflicht in der Anlageberatung. „Sie sollten die
Anleger vor Falschberatung schützen“, so Jackwerth weiter, „doch das Ergebnis
ist, dass zahlreiche Banken und Anlageberater die Anleger dazu drängen, zu
bestätigen, dass sie alle Risiken verstanden hätten. Damit minimieren allein die
Anbieter ihr Haftungsrisiko.“ Jackwerth fordert deshalb die Umkehr der
Beweislast: „Es kann nicht länger hingenommen werden, dass der Anleger beweisen
muss, dass er falsch beraten wurde. Vielmehr sollte der Berater beweisen müssen,
dass er seine Kunden im Einzelfall nicht falsch beraten hat.“
Anlass für die Kritik der SfA sind die Ergebnisse einer Untersuchung der
Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Grundlage der Untersuchung waren 61 Beratungsprotokolle, die den Testern der
Stiftung Warentest übergeben und vom vzbv ausgewertet wurden. Danach wurde
beispielsweise in 59 Fällen schon das Anlageziel nicht richtig beschrieben und
in keinem Fall die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst.
Außerdem habe kein Berater die Risikobereitschaft des Anlegers nachvollziehbar
dokumentiert und die Vermittlungsprovisionen aussagekräftig offen gelegt.
Jackwerth appelliert deshalb an die Bundesregierung, sich diese Ergebnisse
genauer anzusehen und zu handeln, denn die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die
Fonds-Anleger bereits rund 50 Milliarden Euro gekostet: „Das darf so nicht
weitergehen. Lippenbekenntnisse reichen beim Thema Anlegerschutz nicht aus.
Banken und Anlageberatern muss zukünftig klar sein: Bei Falschberatung werden
sie zur Kasse gebeten.“
Schutzvereinigung für Anleger e.V. (SfA):
Die SfA mit Sitz in Bremen vertritt als eingetragener Anlegerschutzverein seit
2007 die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Oberstes Ziel ist die Bündelung
von Anlegerinteressen. Auf diese Weise lassen sich Ansprüche gegen Banken,
Kapitalanlagegesellschaften und Vermittler besser durchsetzen und Forderungen
des Vereins nach qualifiziertem Anlegerschutz finden größeren Rückhalt. Die SfA
hat bundesweit rund tausend Mitglieder, die in verschiedenen
Interessengemeinschaften organisiert sind.
Für Rückfragen:
Angelika Jackwerth, Geschäftsführerin SfA, Tel. 0421/620658-0
[HUG#1465152]
— Ende der Mitteilung —
Schutzvereinigung für Anleger e.V.
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Source: Schutzvereinigung für Anleger e.V. via Thomson Reuters ONE