Bericht des BDIMRüber Wahlbereitschaft des Aserbaidschan im Vorfeld der Präsidentschaftswahl infrage gestellt

Ein in Brüssel ansässiges Institut hat die Glaubwürdigkeit eines
Berichts des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und
Menschenrechte (BDIMR) bezüglich der Vorbereitungen des Aserbaidschan
auf die im kommenden Monat stattfindende Präsidentschaftswahl infrage
gestellt.

Im Rahmen einer detaillierten Analyse des BDIMR-Berichts hat das
Europäische Zentrum für Strategische Aufklärung und Sicherheit
(ESISC) bestimmte Kritikpunkte entkräftet, darunter in Bezug auf die
Tatsache, dass am 9. Oktober keine Frauen zur Wahl stehen, sowie
bezüglich der Legitimität der von Präsident Ilham Aliyev angestrebten
dritten Amtszeit. Letzteres wurde als „ironisch und scheinheilig“
bezeichnet, da die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den
Wahlen am 22. September nun ebenfalls ihre dritte Amtszeit antreten
wird.

Hinsichtlich des Mangels an weiblichen Kandidaten erklärte William
Racimora, der stellvertretende CEO des ESISC, dass „zahlreiche Frauen
in Parlament, Regierung sowie bei Justizbehörden“ des Aserbaidschan
vertreten seien und dass die Gleichberechtigung der Geschlechter
zudem in Artikel 25 der Verfassung fest verankert sei. Tatsächlich
wurde das allgemeine Wahlrecht im Aserbaidschan bereits im Jahr 1918
eingeführt, wodurch das Land zum ersten muslimischen Land überhaupt
wurde, das Frauen ein Wahlrecht einräumt.

Ferner warf das BDIMR der aserbaidschanischen Regierung sowie
ihrer zentralen Wahlkommission vor, der Umsetzung der empfohlenen
Reformen nach der Parlamentswahl im Jahr 2010 nicht nachgekommen zu
sein. Dem widerspricht das ESISC jedoch und zählt gleich mehrere
Reformen auf, deren erfolgreiche Umsetzung es selbst überprüft hat.
Hierzu zählen verbesserte Verfahren bei der Anmeldung von Kandidaten,
verbesserte Verfahren in Wahllokalen auf Basis dokumentenechter Tinte
sowie strengere Sicherheitsvorkehrungen gegen die mehrfache
Stimmabgabe.

Das ESISC erklärte, die Umsetzung der Empfehlungen aufseiten des
Aserbaidschan sei „ein klares Zeichen für die Bereitschaft des
Landes, die höchsten Standards des demokratischen Wahlprozesses zu
erfüllen.“

Zudem beanstandete Racimora die mangelnde Kooperation mit dem
BDIMR. „Wir sollten anmerken, dass das ESISC mehrfach versucht hat,
sich mit Vertretern der OSZE bzw. des BDIMR in Baku zu treffen.
Unsere wiederholten Anfragen blieben jedoch unbeantwortet“, erklärte
er in seiner Widerlegung.

Darüber hinaus stellt der Bericht auch die BDIMR-Kritik an
aserbaidschanischen Gesetzen infrage, auf deren Grundlage
Website-Publisher für diffamierende Inhalte haftbar gemacht werden
können. „Die strafrechtliche Haftung wegen Diffamierung ist
Gegenstand der Gesetzgebung von fast allen Mitgliedstaaten des
Europarates. Derartige Massnahmen scheinen keinesfalls
aussergewöhnlich“, merkte er an.

Racimora betonte auch, dass der Aserbaidschan aufgrund seiner
Erdöl- und Erdgasreserven ein wichtiger Geschäftspartner sei. Zudem
habe „das Land bewiesen, mit den Folgen der Besatzung eines Teils des
eigenen Hoheitsgebietes durch die Republik Armenien friedlich umgehen
zu können“, womit er auf die Besatzung Bergkarabachs sowie der
angrenzenden Provinzen anspielte, die die Umsiedlung von einer
Million Aserbaidschanern zur Folge hatte.

Pressekontakt:
Eli Hadzhieva, +32-472-485-987

Weitere Informationen unter:
http://