Das Urteil ist eine deutliche Niederlage für die
Steglitz-Zehlendorfer Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne).
Sie hatte in die Trickkiste gegriffen, um das Hundeverbot an den
beiden beliebten Seen durchzusetzen. Die Uferwege waren als
Badestellen deklariert worden, weil an Badestellen in Berlin das
Mitführen von Hunden verboten ist. Aber so einfach geht es nicht,
erklärte das Verwaltungsgericht, und verwies damit die Stadträtin in
die Schranken. Auch wenn man die Absicht des Bezirksamts, die Seen
für die Badenden sauber zu halten, nachvollziehen kann, ist die
Botschaft des Verwaltungsgerichts eindeutig: Behörden müssen sich an
Recht und Gesetz halten und können nicht Paragrafen und Verordnungen
in derartiger Weise strapazieren, wie es in Steglitz-Zehlendorf
geschehen ist.
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