BERLINER MORGENPOST: Ein erwartbares Ergebnis – Kommentar von Gilbert Schomaker

Das Ergebnis ist wenig überraschend: Der vom Senat
bestellte „neutrale“ Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der
Flughafen Tegel nicht geöffnet bleiben kann. Ein Flugbetrieb auch
nach der Eröffnung des BER in Schönefeld sei nur möglich, wenn sich
alle drei Gesellschafter, also Berlin, der Bund und Brandenburg,
einig wären, die gemeinsame Landesplanung zu ändern. Es gibt von
Senatsseite ja noch nicht einmal ein Ansinnen, die gemeinsame
Landesplanung zu ändern.

Der Gutachter, der frühere Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow,
sagt ausdrücklich, dass die Gesellschafter für eine Offenhaltung von
Tegel nachweisen müssten, dass die Kapazitäten des BER nicht
ausreichen würden. Ansonsten sei eine Änderung der Landesplanung
rechtswidrig, so der Jurist.

Jetzt versteht man natürlich, wieso Flughafenchef Engelbert Lütke
Daldrup in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt hat, die
Ausbaupläne des BER voranzutreiben, auch wenn allein die neuen
Abfertigungsgebäude möglicherweise noch mal bis zu drei Milliarden
Euro extra kosten.

Zusammengefasst könnte man also sagen: Der Senat hat bekommen, was
er sich gewünscht hat. Egal, dass eine Mehrheit der Berliner beim
Volksentscheid für eine Offenhaltung votiert hat. Dem Gutachter kann
man keinen Vorwurf machen. Er hat seinen Auftrag erfüllt.

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