Erst im Frühjahr wurde auf Bundesebene der Paragraf
113 deutlich verschärft. Er regelt die Bestrafung von Gewalt gegen
Polizisten. Die Silvesternacht lässt vermuten: Schärfere Gesetze
allein halten alkoholisierte Gewalttäter nicht von Angriffen auf
Beamte ab. Vielmehr müsste man bei den Ursachen der Gewalt ansetzen.
Eine ist: Viele Strafverfahren werden auf Grund von Personalengpässen
bei der Justiz wegen Geringfügigkeit ohne jegliche Konsequenz
eingestellt. Viele Verdächtige werden noch am Tatort ohne Festnahme
entlassen. Und wer keine Strafe fürchtet, lässt sich nicht durch
Gesetze einschüchtern. Erst wenn Recht umgesetzt wird, kann es
Unrecht vermeiden.
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