Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Der von
Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) eingebrachte Gesetzentwurf zur
Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes soll den knappen
Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Leerstand und Umwandlung in
Ferienwohnungen besser schützen als bisher. Doch die neue Fassung ist
nicht dazu angetan, „Rechtsstreitigkeiten zu vermindern“, wie die
Senatorin verspricht. Denn viele Änderungen haben ihre Tücken.
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