Nur selten erklärt das Parlament ein Thema zur
„Gewissensfrage“ und hebt den Fraktionszwang – den es eigentlich
nicht gibt – auf. Feste Kriterien dafür kannte man nicht. Bislang.
Nun füllt Volker Kauder, der Fraktionschef der Union, diese
Definitionslücke. Das Gewissen der Abgeordneten sei nur dann gefragt,
wenn es um Leben oder Tod gehe. Um Leben und Tod! Er sagte das an
jene Parlamentarier gerichtet, die Zweifel plagen, ob es richtig
sei, ihre Hand für die Rettung Griechenlands zu heben. Das
Grundgesetz erwartet vom Abgeordneten dieselbe Ernsthaftigkeit, egal
ob er über die Pkw-Maut, die Abtreibung, oder die Rettung
Griechenlands zu entscheiden hat. Wir lernen also etwas über den
Führungsstil von Volker Kauder. Aber noch mehr über das Ausmaß der
Verlotterung der politischen Sitten.
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