Kaum war der Beschluss am Freitag
bekanntgeworden, hieß es, Karlsruhe habe einen Meilenstein in die
Welt gesetzt oder sogar eine Revolution angezettelt. Warum? Weil das
Bundesverfassungsgericht sich erstmals überwunden und dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage vorgelegt hat. Aber
damit hat es dem Luxemburger Gericht keineswegs die Entscheidung
überlassen. Vielmehr ist es so: Die Mehrheit des Senats teilt die
verfassungsrechtlichen Bedenken, sie hält den Beschluss der EZB,
notfalls Staatsanleihen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten in
theoretisch unbegrenzter Höhe anzukaufen, für einen Ultra-Vires-Akt,
das heißt für eine unzulässige Überschreitung ihrer Kompetenzen. Da
es sich um Europarecht handelt, hat Karlsruhe zwar die Frage in
Luxemburg vorgelegt, aber die Antwort betrachten die deutschen
Richter nur als verbindlich, wenn sie ihrer Rechtsauffassung
entspricht.
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