Berliner Zeitung: Kommentar zum BGH-Urteilüber Bewertungsportale. Von Timot Szent-Ivanyi

Mit dem Urteil vom Dienstag korrigiert der BGH zwar
das Geschäftsmodell von Jameda, das Werbekunden keine bessere
Platzierung einräumen darf. Doch grundsätzlich bestätigt das Gericht
seine bisherige Linie, die falsch bleibt. Denn es sollte dem
einzelnen Arzt überlassen werden, ob er in ein solches Portal
aufgenommen werden will oder nicht. Schließlich besteht ein
entscheidender Unterschied zu Hotelportalen oder
Internet-Marktplätzen wie Amazon: Dort werden Produkte angeboten,
die anschließend bewertet werden können.

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