Berliner Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil zu europäischen Sozialleistungen:

Die viel spannendere Frage ist, ob Deutschland
auch arbeitsuchenden EU-Ausländern pauschal Hartz IV verweigern darf?
Ein solcher Fall ist derzeit beim EuGH anhängig. Eine
Gerichtssprecherin stellte schon mal klar, dass das Urteil nicht
automatisch auf arbeitsuchende EU-Bürger übertragbar sei. Die CSU
sollte sich nicht zu früh über die heutige Entscheidung freuen.

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