Für die Kommunen ist der Urteilsspruch eine
Bestätigung dafür, dass sie vor allem die Lasten der
familienpolitischen Offensive zu tragen haben. Was das stolze Gesetz
nämlich nicht regelt, sind die Standards einer gehaltvollen und
professionellen Erziehung in den bereitgestellten Einrichtungen.
Jenseits des Rechtsanspruchs ist pädagogische Qualität mehr denn je
Glückssache.
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