Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz:

Das Urteil über das BKA-Gesetz ist ein
Grundsatzurteil nicht nur, weil es – wieder einmal – die Bedeutung
der Privatsphäre auch in Zeiten der Bedrohung durch den Terror
hervorhebt. Grundsätzlich ist seine Bedeutung, weil es die Anwendung
aller Instrumente zur Terrorbekämpfung – über das BKA-Gesetz hinaus –
en détail verfassungsrechtlich regelt. Das oberste Gebot ist danach
der Schutz des Kerns der privaten Lebensgestaltung.

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