Wer sich hierzulande über die Angst vor
Überfremdung mokiert, sollte zumindest bedenken, dass in der Schweiz
der Ausländeranteil an der gesamten Wohnbevölkerung mit 23 Prozent
fast dreimal höher ist als in Deutschland. Und was die
Fremdbestimmung betrifft, machen sich die Schweizer zu Recht sorgen.
Immer mehr Verordnungen und Gesetze, die in Brüssel beschlossen
werden, müssen sie schlicht übernehmen. Dieses Verfahren heißt in der
Eidgenossenschaft offiziell „autonomer Nachvollzug“. Es ist ein
Euphemismus, weil der Nachvollzug nur dem Schein nach autonom ist.
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