Berliner Zeitung: Kommentar zur CSU-Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland
abgeschafft, seit das Bundesverfassungsgericht ihr im Jahr 2010 in
der damaligen Fassung Verfassungswidrigkeit attestierte und der
Europäische Gerichtshof voriges Jahr ein EU-Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung in der Luft zerriss. Die
Vorratsdatenspeicherung ist tot und ausgerechnet das Pariser Attentat
der untauglichste Anlass, ihre Totenruhe zu stören. Sie ist im
besten Fall ein Instrument zur Verfolgung begangener Straftaten, zur
Prävention taugt sie nicht, wie das Attentat in Paris beweist. Denn
in Frankreich gibt es die Vorratsdatenspeicherung, geholfen hat sie
nicht.

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