Noch immer werden Menschen, die in Deutschland Asyl
beantragen, aber das Pech hatten, über Italien in die EU eingereist
zu sein, zurück nach Rom geschickt. Viele Gerichte lehnen zwar
inzwischen eine Abschiebung nach Italien ab, weil die Asylbewerber
dort menschenunwürdige Bedingungen erwarten. Einen generellen
Abschiebestopp wie nach Griechenland gibt es aber nicht. Dabei besagt
die Dublin-II-Verordnung auch, dass Menschen nur in die Länder
abgeschoben werden dürfen, in denen ihre Versorgung sicher gestellt
ist. Das ist in Italien, wo die meisten Flüchtlinge in der
Obdachlosigkeit landen, sicher nicht der Fall.
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