Berliner Zeitung: Kommentar zur Nichteignung Michael Brauns als Senator

Erstens ist Michael Braun als
Verbraucherschutzsenator ungeeignet, weil er sich offenkundig nicht
für den Verbraucherschutz interessiert. Zweitens ist dem Juristen
Braun offenbar nicht bekannt, dass Recht häufig nichts anderes ist
als geronnene Moral, etwa die Regelungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zur Nichtigkeit sittenwidriger Verträge. Vor allem aber
scheint er nicht zu wissen, dass der Verbraucherschutz beginnt, wo
das Strafrecht endet. Braun hätte niemals Senator werden dürfen.

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