Ein Beamter als Pädagoge taugt wenig als Vorbild
für die Schüler, denn er ist dienstrechtlich ein Untergebener, der
anders als ein angestellter Lehrer nicht einmal streiken darf. Er
verkörpert so nicht gerade das Ideal eines mündigen Bürgers. Eine
Rückkehr zur Verbeamtung würde in Berliner Lehrerzimmern zudem neue
Ungerechtigkeiten schaffen. Ausgerechnet jene Lehrer, die der Senat
vor einigen Jahren ab 2005 noch aufgrund einer wirklichen
Bestenauslese anstellte, haben mittlerweile die Altersgrenze für eine
Verbeamtung überschritten.
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