Der Regelungsdrang des Kölner Urteils enthält den
Stoff für eine leicht entflammbare Debatte, die doch mit ein bisschen
gesundem Menschenverstand im Kontext unterschiedlich verlaufener
menschheitsgeschichtlicher Entwicklungen geführt werden könnte. Ein
wenig anthropologische Gelassenheit ist dabei hilfreich. Tatsächlich
ist die Beschneidung von Kindern und jungen Männern weit weniger
archaisch, als es bei flüchtiger Betrachtung erscheint. Für
Kulturwissenschaftler stellt sie bereits eine Art Verfeinerung dar,
die aus der Geschichte des Menschenopfers hervorgegangen ist. Am Ende
dieser Entwicklung ist die Entfernung der Vorhaut, so der Philosoph
Christoph Türcke, ein symbolischer Ausdruck, eine Rückerinnerung an
die entsetzliche Praxis ritueller Tötungen.
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