Es ist in den vergangenen Jahren genau das
eingetreten, vor dem Strafrechtspraktiker ebenso wie
Strafrechtsprofessoren unüberhörbar gewarnt haben. Eine Justiz, die
sehenden Auges auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit
verzichtet, droht sich selbst mit Blindheit zu schlagen; eine
Rechtsprechung, die sich nicht zuerst an das Recht, sondern an
Absprachen gebunden fühlt, unterhöhlt ihre Legitimation; Prozesse,
die nicht mehr in Gerichtssälen, sondern auf Basaren stattzufinden
scheinen, verletzen das allgemeine Rechtsgefühl. Das
Bundesverfassungsgericht verhandelt heute also über mehr als die
Verfassungsmäßigkeit des § 257 c StPO. Es geht um die Zukunft der
Gerechtigkeit im Strafrecht.
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