Der EuGH wird in den kommenden Monaten genau über
diesen Fall entscheiden und sich dann grundsätzlich zur Frage äußern
müssen, ob die pauschale deutsche Ausschlussklausel auch dann mit dem
EU-Recht vereinbar ist. Angesichts der emotional geführten Debatte um
den angeblichen Sozialtourismus ist es vielleicht ganz gut, dass es
vor der Europawahl kein Grundsatzurteil dazu gibt.
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