Berliner Zeitung: Zum Organspendeskandal:

Kritikwürdig ist schon die gesetzliche Basis, auf
der hierzulande Organe verpflanzt werden. Das Transplantationsgesetz
schreibt nur vor, dass für die Organvermittlung die Kriterien
Erfolgsaussicht und Dringlichkeit nach dem Stand der Wissenschaft
abzuwägen sind. Mit der Erstellung von Richtlinien wurde die
Bundesärztekammer beauftragt, die aber nur eine Arbeitsgemeinschaft
ist und demokratisch durch nichts legitimiert. Die Frage aber, ob
ein unmittelbar vom Tode bedrohter Mensch ein Organ bekommt oder
einer, der dann noch eine hohe Lebenserwartung hat, ist keine
medizinische Angelegenheit. Die Antwort darauf ist eine ethische
Norm, eine Werteentscheidung, mit der sich das Parlament zu befassen
hätte.

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