Es ist sicher richtig, Organisationen, die mit dem
Tod Geld verdienen, hohe Hürden zu stellen. Aber gewiss ist auch,
dass das Strafrecht nicht die letzte Antwort auf so fundamentale
Fragen wie das Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens sein darf.
Vor dem kurzen parlamentarischen Weg zu einem neuen Gesetz braucht es
eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung über das Leben
sowie über die Möglichkeiten, Sorgen und Ängste, wenn es sich seinem
Ende nähert.
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