Berufliche Weiterbildung in der Altenpflege fördern

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Beschäftigungschancengesetz verzichtet, um das baldige Inkrafttreten der neuen Regelungen nicht zu verhindern.

Zugleich hat er die Bundesregierung im Rahmen einer begleitenden Entschließung jedoch aufgefordert, zeitnah eine Regelung zu schaffen, die einen Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege über den gesamten Ausbildungszeitraum vorsieht.

In diesem Zusammenhang bedauern die Länder, dass ihr entsprechender Beschluss vom 4. Juni 2010 im Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung fand. Gerade die Altenpflege biete im Hinblick auf eine Verbesserung der Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt besonders gute Möglichkeiten.

Anders als im Wirtschaftsbereich, in dem mit einem rasanten Anstieg des Fachkräftebedarfs erst in den kommenden Jahren zu rechnen sei, herrsche in der Altenpflege nämlich bereits jetzt eine massive Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeitern. Angesichts der erklärten Absicht der Bundesregierung, im Jahr 2011 eine umfassende Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vornehmen zu wollen, erscheint es den Ländern vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege daher inkonsequent, gerade die für die Altenpflege bedeutsamen Fördermöglichkeiten auslaufen zu lassen, während andere Instrumente verlängert werden.

Mit dem Gesetz beabsichtigt der Bundestag, zur Sicherung und Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beizutragen. Es sieht daher unter anderem vor, die Geltung wesentlicher Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit und der erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld zu verlängern sowie Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld gleichzustellen.

Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz)

Drucksache 517/10 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/