
Karriere machen ohne Berufsabschluss? Das gelingt in den seltensten Fällen. Es macht daher durchaus Sinn, sich für eine fundierte Ausbildung zu entscheiden. Was aber, wenn man ohne Berufsabschluss den Weg in die Berufswelt gefunden hat? Mit einer Externenprüfung bekommen un- oder angelernte Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine anerkannte berufliche Qualifikation oder den Gesellenbrief zu erhalten.
Bei der beruflichen Karriere liegen oft viele Steine in den Weg. Einer davon ist die fehlende Berufsausbildung. Fehlt in Bewerbungsunterlagen der Nachweis eines Abschlusses, landet die Bewerbung fast immer sofort im Mülleimer. Dabei ist ein fehlender Berufsabschluss nicht gleichbedeutend mit fehlenden beruflichen Qualifikationen. Weil viele Arbeitgeber trotzdem auf einen Nachweis bestehen, sollte darüber nachgedacht werden, den Abschluss nachzuholen. Berufliche Qualifikationen mit der Externenprüfung anerkennen lassen ist einfacher als gedacht. Alles über Zulassungsvoraussetzungen, zur optimalen Vorbereitung, zum Ablauf und den Kosten erklären wir hier.
Was ist die Externenprüfung?
Wenn es darum geht, sich für eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben, zählen eine langjährige Berufspraxis und entsprechende Erfahrungen nicht. Meistens gilt eine abgeschlossene Ausbildung als Grundvoraussetzung um die erste Bewerbungs-Runde zu überstehen. Bei der Suche nach einem Job kann das für Ungelernte ganz schön frustrierend sein. Doch Berufs- und Branchenerfahrenen bietet sich mit der Externenprüfung eine Perspektive. Denn: Nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) können auch Personen ohne Ausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Hintergrund dabei? Viele Praxiserfahrene können wesentlich mehr Fachwissen nachweisen als Ausgelernte ohne ausreichende Berufserfahrung. Damit der fehlende Ausbildungsabschluss auf dem Karriereweg nicht zum Stolperstein wird, bekommen Berufserfahrene die Möglichkeit, Abschluss- und Gesellenprüfungen staatlich anerkannter Ausbildungsberufe abzulegen. Sie können so einen anerkannten Berufsabschluss erreichen und ihre beruflichen Perspektiven verbessern.
Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden
Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Letztendlich ist die Zulassung immer eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kammer. An der Externenprüfung kann teilnehmen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Der Antragsteller kann nachweislich belegen, dass er über einen bestimmten Zeitraum einschlägige Berufserfahrungen gesammelt hat. Zur Orientierung gilt, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit nachweisen kann, welche die klassische Ausbildung im entsprechenden Beruf gedauert hätte. Um für eine Externenprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren zugelassen zu werden, muss man also mindestens 4,5 Jahre praktische Berufserfahrung nachweisen. Wie kann man seine Berufserfahrung anerkennen lassen? Formlose Schreiben des aktuellen oder vorherigen Arbeitgebers sind eine Möglichkeit.
- Darüber hinaus muss man die erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen, etwa über Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge. Sofern man der IHK glaubhaft belegen kann, dass man über seine bisherige Tätigkeit die berufliche Handlungsfähigkeit auf andere Weise erworben hat, ist eine Zulassung auch möglich, wenn die eineinhalbfache Zeit nicht erreicht wurde. Zu den anerkannten Nachweisen gehören absolvierte Fortbildungen, Praktika oder Tätigkeiten im Ausland.
Dem Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung legt man am besten folgende Nachweise bei:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Zeugnisses über die berufliche Tätigkeit
- Bescheinigung des Arbeitgebers – auf dieser sollte die Tätigkeitsbeschreibung angegeben sein; bei Teilzeitarbeit muss der Umfang angegeben werden
- Bericht über die bisherige Tätigkeit im Ausbildungsberuf
- Abgangszeugnisse der Schule, Prüfungszeugnisse oder Abschlusszeugnisse einer Berufsschule
Als Antragfristen gelten jeweils der 31. Oktober für die Sommerprüfung bzw. der 30. April für die Winterprüfung.
So bereitet man sich am besten auf die Externenprüfung vor
Die Externenprüfung wird für unterschiedliche Berufe mit kaufmännischer oder kaufmännisch-verwandter Ausprägung sowie für industriell-technische Ausbildungsberufe angeboten. In diese Bereiche zählen zum Beispiel die Gastronomie, die Floristik oder der Abschluss als Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK). An Externe werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Auszubildenden. Das heißt, dass man an der gleichen Abschlussprüfung teilnimmt wie die Azubis. Während der Prüfung werden alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes abgefragt. Welche Ausbildungsverordnungen gelten, lassen sich auf der Homepage des Bundesinstitut für Berufsausbildung nachlesen.
Trotz einschlägiger Berufserfahrung empfiehlt es sich, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Während Auszubildende laufend darüber informiert werden, wie sie sich auf welche Themen vorbereiten können, sieht dies bei Externen anders aus. Da sie nicht den klassischen Ausbildungsweg durchlaufen, wissen sie meist nicht, wo sie ansetzen sollen. Sie können sich zum Beispiel autodidaktisch mit Fachliteratur auf die Prüfung vorbereiten. Oder sie besuchen ein Seminar zur Prüfungsvorbereitung. Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten spezielle Kurse an, mit denen man sich auf die Externenprüfung vorbereiten kann. Ein solcher Kurs erhöht die Chancen, die Prüfung zu bestehen, denn er deckt umfangreich und vertiefend sämtliche Inhalte ab, die im Rahmen der Prüfung behandelt werden könnten. Dafür muss man nicht unbedingt jeden Tag mehrere Kilometer zum Unterricht fahren. Immer mehr Anbieter setzen auf moderne Lernmethoden. E-Learning bietet viele Vorteile wie etwa orts- und zeitunabhängiges Lernen.
Wie läuft die Externenprüfung ab?
Im Prinzip handelt es sich bei der Externenprüfung um die gleiche Prüfung, die auch Auszubildende ablegen müssen. Die Gesellenprüfung ohne vorhergehende Ausbildung unterscheidet sich nicht von den regulären Gesellenprüfungen. Abgenommen wird die Prüfung vom jeweiligen Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufes. Meistens wird sie von der regionalen Handwerkskammer oder von der für den jeweiligen Beruf zuständigen Innung organisiert.
Wie die Abschlussprüfung genau aussieht, hängt vom jeweiligen Beruf ab. Beim IHK-Abschluss „Fachkraft für Lagerlogistik“ gliedert sie sich in folgende zwei Abschnitte:
- fünfstündiger schriftlicher Prüfungsteil
- fünfstündiger fachpraktischer Teil
Neben Prozessen der Lagerlogistik werden in der schriftlichen Abschlussprüfung auch Kenntnisse in Wirtschaft und Sozialkunde abgefragt. Bei der praktischen Teilprüfung liegt der Schwerpunkt hingegen auf der fachgerechten Umsetzung von Arbeitsabläufen. Zusätzlich zu zwei Arbeitsaufgaben aus dem beruflichen Alltag besteht sie aus einem bis zu 15-minütigen Fachgespräch.
Mit diesen Kosten muss man rechnen
Je nach Kammerregion können sich die Kosten für die Teilnahme an der Externenprüfung geringfügig unterscheiden. Teilnehmer sollten mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro rechnen. Zu den Kosten für die Gesellenprüfung kommen noch Materialkosten für die praktische Prüfung – also das Gesellenstück – hinzu. Müssen noch Lehrbücher oder anderes Lehrmaterial gekauft werden, erhöht dies die Kosten ebenfalls. Nicht vergessen sollte man auch die Kosten für einen möglichen Vorbereitungskurs. Diese legen die Bildungseinrichtungen selbst fest. Für Arbeitssuchende und andere Interessenten gibt es viele Fördermöglichkeiten, mit denen sich die Externenprüfung und ein entsprechende Vorbereitungskurs finanzieren lassen. Infrage kommen beispielsweise der Bildungsgutschein, ein Bildungskredit oder die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz. Nähere Informationen und eine persönliche Beratung gibt es bei der ortsansässigen Agentur für Arbeit.