Beschluss des SPD-Parteivorstandes: Starke Kommunalpolitik nur mit der SGK

Der Parteivorstand der SPD hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2010 folgenden Beschluss gefasst:

Starke Kommunalpolitik nur mit der SGK

Die Mehrheitsfähigkeit der SPD hängt eng mit ihrer Verankerung in den Städten und Gemeinden zusammen. Eine starke SPD vor Ort ist Garant guter Kommunalpolitik und eine unabdingbare Voraussetzung für Erfolge der SPD bei Landtags- und Bundestagswahlen.

Die SPD gliedert sich in den Städten und Gemeinden und Ortsvereinen, Stadt- und Gemeindeverbänden sowie Unterbezirken als ihrem Kern.

Die Mitglieder der Gemeindevertretungen, Stadträte und Kreistage sind in Fraktionen organisiert. Die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte beziehungsweise Landrätinnen Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen der SPD sind gemeinsam mit den Ratsmitgliedern Ansprechpartner vieler Bürgerinnen und Bürger und geben der SPD vor Ort ein Gesicht.

Die SPD ist auch auf der lokalen Ebene eine starke politische Kraft zur Gestaltung guter Lebensbedingungen.

Seit über 30 Jahren sind sozialdemokratische Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) organisiert. Die SGK ist für die SPD das Forum sozialdemokratischer Kommunalpolitik der Zukunft. Sie bildet Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker fort, berät bei Rechtsfragen, fördert das Interesse und Engagement für die Kommunalpolitik, knüpft Netzwerke und unterstützt die Umsetzung sozialdemokratischer Kommunalpolitik gegenüber Landesparlamenten und Landesregierung sowie der Partei.

Die Gestaltungskraft der SPD und ihre Mehrheitsfähigkeit hängen damit auch unmittelbar mit dem Zusammenhalt und der Solidarität von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in der SGK zusammen.

Mit rund 25.000 Mitgliedern bundesweit liegt der Organisationsgrad der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker deutlich unter der Zahl der Mandate der SPD in der Kommunalpolitik. Es ist deshalb aus den oben genannten Gründen unverzichtbar, den Organisationsgrad bei der SGK zu erhöhen. Während in Nordrhein-Westfalen nahezu alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der SGK angehören und auch in Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen ein großer Teil der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Mitglied der SGK ist, bleibt die Mitgliederzahl in vielen anderen Bundesländern erschreckend niedrig.

Es muss aus den oben genannten Gründen im Interesse aller Landesverbände liegen, die Mitgliedszahlen der SGK zu steigern.

Zur bundesweiten Steigerung des Organisationsgrades der SGK wird der SPD-Parteivorstand daher folgende Schritte einleiten:

1.) Der Parteivorstand bringt auf dem nächsten Bundesparteitag eine Entschließung ein, in der alle ehrenamtlichen, sozialdemokratischen Kommunalpolitiker sowie die hauptamtlich tätigen mit Führungsverantwortung (Beigeordnete, (Ober)bürgermeister, Landräte etc.), die Mitglieder der SPD sind, aufgefordert werden, ihrer jeweiligen Landes-SGK beizutreten. Der Parteivorstand prüft im Benehmen mit dem Kommunalbeirat, ob dazu eine Ergänzung des Parteistatutes möglich und sinnvoll ist, die eine
Mitgliedschaft in der SGK für sozialdemokratische Kommunalpolitiker obligatorisch macht.

2.) Der SPD-Parteivorstand verpflichtet die Landes- und Bezirksvorsitzenden der SPD in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür zu sorgen, dass der Beitritt der haupt- und ehrenamtlichen SPD-Bürgermeister, Oberbürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Bürgermeisterinnen und Landräte beziehungsweise Landrätinnen zur SGK in ihren Vorstandssitzungen konkret behandelt wird.

3.) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung der SPD (Mavis) wird künftig die Mitgliedschaft in der SGK vermerkt.

4.) Auf Bundes-, Landes- und Bezirksparteitagen sowie auf den Delegiertenversammlungen nach den jeweiligen Kommunalwahlgesetzen wird bei den Angaben zu den Delegierten künftig aufgeführt, ob betreffendes SPD-Mitglied auch der SGK angehört.

5.) Die Unterbezirksgeschäftsführer in der SPD werden angehalten, ihrerseits darauf zu achten, dass jedenfalls alle kommunalen Mandatsträger (Mitglieder einer Vertretung und sachkundige Bürger/Einwohner) und Führungskräfte der Verwaltungen, die SPD-Mitglied sind, der SGK beitreten. Die SPD-Unterbezirksvorstände sowie der jeweilige SGK-Kreisverband werden jährlich über den zuvor beschriebenen Organisationsgrad informiert.

6.) Zur noch engeren Verzahnung von SPD und SGK bildet der Parteivorstand zusammen mit dem SGK-Bundesvorstand und Vertretern der SGK-Landesverbände einen Arbeitskreis, der weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Organisationsgrades erarbeitet.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
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