Die Länder haben heute das Strafrechtsänderungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Das Gesetz beschränkt die allgemeine Kronzeugenregelung – die kooperationsbereiten Tätern einen Anreiz zur Aufklärung schwerer Straftaten bietet – auf die Fälle, in denen zwischen der Tat des Kronzeugen und der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht. Die bisherige Regelung, die keinen Tatzusammenhang erforderte, wurde in der Vergangenheit aufgrund der umfangreichen strafrechtlichen Vergünstigungen vielfach als zu weitgehend angesehen.
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