Beschwerdebilanz 2025: Zwei auf eine Million – Inkasso besser als sein Ruf

Beschwerdebilanz 2025: Zwei auf eine Million – Inkasso besser als sein Ruf
 

Die Ombudsfrau des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V., Sonja Steffen, hat in Berlin die BDIU-Beschwerdebilanz für das Jahr 2025 vorgelegt. Mit 1.840 Beschwerden ist die absolute Zahl gegenüber dem Vorjahr (1.510) zwar gestiegen. Aber bei einem Anstieg der neuen Inkassoverfahren auf 39 Millionen (17 Prozent) verlaufe die Entwicklung offenbar proportional, interpretierte Steffen die Zahlen der jüngsten Beschwerdebilanz. Wie im Vorjahr kommen auch 2025 zwei berechtigte Beschwerden auf eine Million Fälle.

„In allen Branchen passieren Fehler. Auch im Inkasso. Aber derartig konstant niedrige Quoten zeigen deutlich, dass für weitere Regulierungsideen keine Veranlassung besteht“, zieht die Rechtsanwältin und ehemalige SPD-Abgeordnete ihr Fazit. Vermutlich sei das auch auf die gute Arbeit der Inkasso-Aufsicht und den verbandseigenen Verhaltenskodex (Code of Conduct) zurückzuführen. Wo Fehler passieren, bietet der BDIU ein leicht zugängliches Beschwerde- und Schlichtungsverfahren an, das von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt wird, um für sich zu klären, wie man zum Beispiel überprüfen kann, ob ein Inkasso-Schreiben echt ist, welche Betrugsmaschen gerade kursieren oder ob die Höhe der Inkassokosten tatsächlich berechtigt ist.

Auch aus Sicht der Verbandsführung ist die 2025er-Bilanz eine Bestätigung der insgesamt guten Arbeit. Das zeigt sich gerade, wenn die Beschwerdekategorien genauer betrachtet werden. Eingaben zu materiellrechtlichen Fragen waren am häufigsten, aber nur 18 der 487 Beschwerden waren berechtigt. „Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, dass kontaktierte Personen die geltend gemachte Forderung für unberechtigt halten. Das allein bedeutet noch nicht, dass ein Inkassoverfahren unzulässig wäre, denn auch rechtlich bestrittene Forderungen dürfen grundsätzlich bearbeitet werden. Die Mitglieder des BDIU haben sich jedoch verpflichtet, Einwände sorgfältig zu prüfen und das Inkassoverfahren einzustellen, wenn sich die Einwände als berechtigt erweisen.“ erklärt Steffen.

Identitätsverwechslungen und Identitätsklau

Lediglich beim Thema Identitätsverwechslung und Identitätsdiebstahl gab es relativ betrachtet mehr berechtigte Beschwerden. Von 49 Eingaben wurde in 25 Fällen tatsächlich versehentlich die falsche Person vom Inkassodienstleister kontaktiert. Der Fehler konnte jedoch schnell aufgeklärt werden. „Den Ärger der Menschen, die fälschlicherweise von einem Inkassodienstleister kontaktiert werden, kann ich verstehen“, sagt die Ombudsfrau. Aber das geschehe nicht in böser Absicht. „Vielmehr geht es entweder um eine Verwechslung oder um Betrug, wenn die Identität eines Menschen kriminell missbraucht wird. Dann hilft es, unverzüglich den Kontakt zum Inkassounternehmen zu suchen, um den Fall schnell zu klären.“

Die Interpretation dieser Zahlen habe daher zwei Ebenen, stellt Sonja Steffen fest. Zum einen lasse sich die kriminelle Energie von Identitätsdieben nicht durch den Verband oder seine Mitgliedsunternehmen ausschalten. Bei den Verwechslungen sei aber doch zu überlegen, ob nicht auch der Datenschutz seinen Teil zum Problem beitrage. Steffen: „Die Branche verbessert seit Jahren die Prozesse, um Verwechslungen zu vermeiden und Identitätsdiebstähle schnell aufzuklären. Aus meiner Sicht sollte daher darüber nachgedacht werden, wie die DSGVO auch in diesem Sinne verbraucherfreundlicher werden kann.“

Grenzen der verbandlichen Selbstkontrolle

Die Handlungsfähigkeit der BDIU-Ombudsstelle ist jedoch auf die Mitgliedsunternehmen begrenzt. Im Konfliktfall durchsetzungs- und sanktionsfähig sind BDIU und Ombudsstelle gegenüber den mehr als 400 im Verband organisierten Unternehmen. Sie alle haben sich verpflichtet, neben den gesetzlichen Vorgaben auch den verbandseigenen Code of Conduct einzuhalten. Und das funktioniert offenbar sehr gut.

Einmal im Jahr, berichtet Sonja Steffen, tausche sich die Ombudsstelle mit Schuldnerberatungen und Verbraucherschutzorganisationen aus und es sei sicher kein Zufall, dass BDIU-Mitglieder dabei eher selten zum Thema würden: „Meist geht es um Firmen, die nicht im BDIU sind, und um Versuche, überhöhte Kosten oder ganz und gar unberechtigte Forderungen beizutreiben.“ Hier sei das Bundesamt für Justiz als zentrale Aufsicht über den Inkassomarkt gefragt. Sie hoffe, sagt Steffen, dass die Behörde zukünftig hinreichend gut finanziell ausgestattet werde, um ihrem Auftrag noch effizienter nachkommen zu können. Dass dabei die BDIU-Unternehmen wohl kaum ins Visier geraten würden, ließe sich eben auch an der extrem niedrigen Beschwerdequote ablesen: „Die schwarzen Schafe muss man sicher woanders suchen.“

Über den BDIU

Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450 Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa 15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 39 Millionen Forderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. In knapp 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband, weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und als Partner des US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.

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