Im Streit um das Vorgehen gegen bestechliche Kassenärzte erwägt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine Verschärfung des ärztlichen Berufsrechtes sowie des Sozialrechtes. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf Ministeriumskreise. „Wir denken darüber nach, das Berufsrecht der Ärzte zu ändern“, hieß es. Damit solle es den Ärztekammern leichter gemacht werden, schwarze Schafe in den eigenen Reihen zu finden und zu bestrafen. Allerdings sind die Länder für das Berufsrecht zuständig. Die Bundesärztekammer hatte zuvor beklagt, zu spät und zuweilen gar nicht über staatliche Ermittlungen gegen Ärzte informiert zu werden, die berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Der Forderung der Ärzteschaft nach eigenen Ermittlungsbefugnissen wird die Regierung kaum nachkommen. Gedacht wird aber an eine weitere Schärfung des Paragraphen 128 im Sozialgesetzbuch V, über die „Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“. Als ausgeschlossen gilt die von Kassen und Opposition verlangte Verschärfung des Strafrechtes, nach dem niedergelassene selbständige Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden können.
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