In der Zeit vom 28. bis 31. Oktober 2012 haben der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Ferdinand Kirchhof und weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts den kanadischen Supreme Court in Ottawa besucht.
In den Fachgesprächen wurde unter anderem die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im deutschen und im kanadischen Verfassungsrecht erörtert. Weitere Themen waren die verfassungsgerichtliche Überprüfung der Sozialgesetzgebung sowie das Verhältnis zwischen nationalem Verfassungsrecht und Völkerrecht in den jeweiligen Rechtsordnungen.
Zwischen den beiden Gerichten bestehen regelmäßige Kontakte; zuletzt war im September 2010 eine kanadische Delegation zu Gast in Karlsruhe.
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