Betriebsausgaben, die vor der Existenzgründung entstehen, steuerlich absetzen

Betriebsausgaben aufzeichnen

Damit die vorweggenommenen Betriebsausgaben auch vom Finanzamt berücksichtigt werden, sollten Existenzgründer sämtliche Belege, die in Zusammenhang mit den Kosten stehen, sorgfältig und detailliert aufzeichnen. Zudem muss ersichtlich sein, weshalb die angefallenen Betriebsausgaben mit der zukünftigen Selbstständigkeit in Zusammenhang stehen.

Ausgaben, die steuerliche anerkannt werden

Das Finanzamt erkennt solche Ausgaben an, die bezüglich der beabsichtigten Existenzgründung angefallen sind. Folgende Ausgaben lassen sich als vorweggenommene Betriebsausgaben angeben und beim Finanzamt einreichen:

– Beratungskosten in Zusammenhang mit der Niederlassung
– Reisekosten wie beispielsweise Fahrtkosten, die für die Suche nach einer geeigneten Praxis entstehen
– Kosten für Lehrgänge, die zur Vorbereitung auf die Existenzgründung dienen
– Kosten für Fachliteratur. Alle Ausgaben für Bücher und Zeitschriften, die sich mit dem Thema Existenzgründung befassen, dürfen steuerlich erfasst werden
– Kosten für Werbung wie Zeitungsinserate oder Kosten für die Beauftragung einer Werbeagentur
– Porto- und Versandkosten

Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
http://www.steuerkanzlei-marseille.de