Um wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigt der
Wirtschaftsstandort Deutschland eine nachtoffene
Flughafeninfrastruktur. Dies fordern der Bundesverband
Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) und der
Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.
(BGA).
Durch die bestehenden restriktiven Nachtfluggebote haben die
deutschen Flughäfen bereits jetzt eine Sonderrolle in Europa und
Nahost. Die Exportnation Deutschland braucht praktikable
Nachtflugregelungen für den reibungslosen Zugang zu den globalen
Warenströmen. Für die deutschen Exporteure sind Nachtflüge in die
USA, nach China und Übersee unerlässlich für die Zuverlässigkeit und
Pünktlichkeit ihrer Lieferungen von und an ihre Kunden weltweit. Die
Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen belasten einseitig die
deutsche Wirtschaft und erhöhen die Transportkosten für die Ex- und
Importeure.
Die Verbandspräsidenten Gunnar Uldall (BIEK) und Anton F. Börner
(BGA) erklärten: „Nachtflugverbote erzeugen Verlagerungseffekte:
Damit die Lieferkette nicht ins Stocken gerät, sind die Express-
Luftfrachtdienste gezwungen, Alternativen zu suchen. Andernfalls
werden Arbeitsplätze über die Grenzen zu flexibleren Luftdrehkreuzen
abwandern. Die nun notwendigen Transportverlagerungen führen nicht
nur zu Kostensteigerungen, sie sind vor allem auch ökologisch
bedenklich. Der Logistikstandort Deutschland muss aufpassen, dass er
nicht von den internationalen Lieferketten abgehängt wird.“
„Deutschland ist als führende Logistiknation auf die Einbindung in
internationale Handelsströme angewiesen, andernfalls drohen
Wohlfahrtsverluste. Die Politik muss die Eckpunkte für eine
leistungsfähige Luftinfrastruktur so definieren, dass der
Luftfahrtstandort Deutschland auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist.“
Der Luftverkehrsstandort Deutschland benötigt keine
flächendeckende Nachtflugerlaubnis. Mit einem Bund-Länder-Konzept,
das Elemente einer leistungsfähigen Luftverkehrsinfrastruktur
definiert, kann die notwendige Planungssicherheit für Bürger und
Unternehmen geschaffen werden. In einem solchen Konzept muss die
notwendige Mindestanzahl an Flughäfen mit Nachtflugerlaubnis
verbindlich festgelegt werden.
„Wir fordern den Ausbau der Flughafeninfrastruktur und die
Sicherstellung der international wettbewerbsfähigen Betriebszeiten“,
so Börner und Uldall.
32, Berlin, 21. Oktober 2013
Der BIEK:
Im 1982 gegründeten Bundesverband Internationaler Express- und
Kurierdienste (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-,
Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert. Die
Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden bundesweit flächendeckend
mehr als 18.000 Paketshops und Annahmestellen. Damit erreichen die
BIEK-Unternehmen einen Marktanteil von rund 50 Prozent. Zurzeit sind
etwa 65.000 Menschen bei den BIEK-Mitgliedern in Deutschland
beschäftigt. Sie sind entweder bei den Unternehmen direkt angestellt
oder als selbständige Unternehmer für diese tätig. Insgesamt
beschäftigt die KEP-Branche in Deutschland bereits 188.000 Personen.
Der BGA:
Der BGA vertritt als Dachverband eine Branche mit 120.000
Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie unternehmensnahe
Dienstleister mit rund 1,9 Millionen Beschäftigten und 60.000
Auszubildenden, die einen Jahresumsatz von 1,8 Billionen Euro
erwirtschaften. Das BGA-Netzwerk bündelt das Know-how von 48
Branchen- und 20 Landes- und Regionalverbänden und setzt sich vor
Ort, in Berlin und Brüssel sowie in über 100 Organisationen weltweit
für die Interessen seiner Mitglieder ein. Der Groß- und Außenhandel
versorgt Industrie, Handwerk und Einzelhandel mit Gütern aller Art.
Alleine der Großhandel kauft für rund 360 Milliarden Euro bei der
Industrie ein und finanziert 180 Milliarden Euro bei seinen Kunden.
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