Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG wird in Kürze verabschiedet

Ein Kompromiss scheint gefunden. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) steht unmittelbar vor der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat. Nach Informationen des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) haben sich jetzt die Koalitionspartner in dem strittigen Punkt, der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands von Kreditinstituten, geeinigt. Als neuer Termin für die abschließende Beratung im Rechtsausschuss des Bundestags ist der 18.03.2009 im Gespräch. Der Bundestag könnte dann am 19./20.03.2009 das Gesetz beschließen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats ist für den 03.04.2009 vorgesehen.

Ziel des Gesetzes ist es, das bewährte deutsche Bilanzrecht unter Beibehaltung wichtiger Eckpunkte wie dem Vorsichtsprinzip weiter zu entwickeln. Das novellierte HGB soll gleichwertig mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS sein, aber für Unternehmen Kostenvorteile bieten. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat sich die Verabschiedung des BilMoGs mehrfach verzögert. Im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf zeichnen sich jetzt vor allem folgende Änderungen ab:

1. Keine Zeitwertbewertung des Handelsbestand bei Nicht-Banken
2. Keine Aktivierungspflicht, sondern Aktivierungswahlrecht für eigene Entwicklungskosten
3. Keine Aktivierungspflicht, sondern Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern
4. Konkretisierung der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften

In der Summe resultiert hieraus ein „umfassendes Reformwerk, welches den Informationsgehalt von HGB-Abschlüssen maßgeblich erhöht“, betonte der BVBC-Bilanzexperte Prof. Dr. Klaus Hahn, Leiter des Bereichs Steuern und Prüfungswesen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart. Der Kern der Reform bestehe „in der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit und der Beseitigung der bisherigen umfangreichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte“. Mit den neuen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung und zur Offenlegung im Anhang und im Lagebericht sowie zur Corporate Governance werde auch den Erfordernissen der Finanzmarktkrise Rechnung getragen. Durch die Anhebung der Schwellenwerte für Bilanz-, Prüfungs- und Publizitätspflichten werden kleine Unternehmen entlastet. Personenunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro werden von den Bilanzierungsverpflichtungen ganz befreit. Die sich abzeichnenden Regelungen im BilMoG stellen laut BVBC-Bilanzexperte Prof. Dr. Klaus Hahn „einen gelungenen Kompromiss zwischen Tradition und Moderne“ dar.