Der von der EU-Kommission am 17.10.2012
beschlossene Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinien für
Erneuerbare Energien und für Kraftstoffqualität diskriminiert aus
Sicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe)
nachhaltige Biokraftstoffe und verhindert Investitionen in neue
Technologien zur Herstellung von Biokraftstoffen der sogenannten
zweiten Generation.
Ziel der CO2-Minderung im Verkehr wird konterkariert
Der Vorschlag sieht vor, den Anteil von Biokraftstoffen aus
Energiepflanzen von 10 auf 5 Prozent zu senken und ab 2021 auf 0 zu
stellen. Als Ersatz sollen Anreize zur Erzeugung von Biokraftstoffen
aus Abfällen und Reststoffen gesetzt werden, indem diese mit einem
Bilanztrick ab sofort vierfach angerechnet werden. Dietrich Klein,
Geschäftsführer des BDBe: „Das bedeutet: Wieder mehr fossiles Benzin
und mehr Treibhausgase. Die Verbraucher sollen für eine physisch
nicht vorhandene Treibhausgas-Einsparung zahlen. Diese Kehrtwende der
europäischen Biokraftstoffpolitik ist ein fundamentaler
Vertrauensbruch. Investoren werden sich kaum noch einmal auf den
Bestand politischer Entscheidungen verlassen und in neue
Biokraftstoffanlagen investieren. Weder sind genügend Abfälle und
Reststoffe vorhanden, noch sind die kostspieligen Technologien für
eine Produktion der nötigen Mengen Biokraftstoffe marktreif.“
Nachhaltige Biokraftstoffe aus heimischer Produktion werden
diskriminiert
Dietrich Klein sieht im Falle einer Annahme dieses Vorschlags
durch den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament eine
unverantwortliche Diskriminierung der deutschen
Biokraftstoffproduktion: „Deutschland war Vorreiter bei der Umsetzung
und Kontrolle der Nachhaltigkeitsnachweise mit einem aufwändigen
Zertifizierungssystem ab 2011 für die eingesetzte Biomasse. Nun soll
nachhaltiges Bioethanol aus deutscher Produktion begrenzt werden und
in Europa soll einem weltweiten Tourismus von Abfällen aus zum
Beispiel nicht nachhaltig produzierten Lebensmitteln Tür und Tor
geöffnet werden. Das ist unverantwortlich. Bei der Nachhaltigkeit
darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.“
Entscheidung wieder verschoben
Eine Entscheidung über „iLUC“-Werte (für „indirect Land Use
Change“) als Malus für die in der EU aus heimischen Rohstoffen
hergestellten Biokraftstoffe soll auf das Jahr 2017 verschoben
werden. Dietrich Klein bedauert, dass die EU-Kommission nicht der
Entschließung des Europäischen Parlaments mit direkt wirksamen
Maßnahmen gegen klimaschädliche Landnutzungsänderungen in Südamerika
und Südostasien gefolgt ist: „Die Rodung von Regenwald muss, wie vom
Europäischen Parlament im März 2012 gefordert, durch bi- und
multilaterale Abkommen in den betroffenen Ländern verhindert werden.“
Zu der für 2017 in Aussicht gestellten Entscheidung über „iLUC“-Werte
bekräftigt der BDBe seine Ablehnung, weil es keine ausreichende
wissenschaftliche Basis für eine Änderung der erst 2009
verabschiedeten Richtlinien zur CO2-Minderung im Verkehr mit
Biokraftstoffen gibt.
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