Heute wird im Agrarausschuss des Bundestages ein
Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht verabschiedet.
Die zunächst vorgesehene Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung der
Düngemittel- und Saatgutversorgung konnte verhindert werden. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion orientiert sich in ihrer Politik
an den wirtschaftlichen Realitäten. Dies zeigt sich einmal mehr
darin, dass wir erfolgreich verhindern konnten, dass ein wichtiges
Instrument des Agrarhandels unter dem Deckmantel der
Rechtsbereinigung abgeschafft wurde. Das Gesetz zur Sicherung der
Düngemittel- und Saatgutversorgung stammt zwar aus dem Jahr 1949, hat
aber bis heute eine große Bedeutung in der Agrarwirtschaft.
Den Lieferanten von Saatgut und Düngemitteln wird ein
Sonderpfandrecht am Erntegut der Bauern einräumt, das sogenannte
„Früchtepfandrecht“. Dieses Pfandrecht ist besonders in Zeiten, in
denen die Volatilität auf den Agrarmärkten zunimmt, ein einfaches und
unbürokratisches Sicherungsmittel für den Landhandel bei der
Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsmitteln. Es
wäre schlichtweg unsinnig gewesen, dieses Instrument abzuschaffen.
Die Unionsfraktion im Bundestag hat dies im Sinne von Landwirten und
Landhandel erfolgreich verhindert.“
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