Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat
am 14. August 2014 im Rahmen der den Verbänden bis Mitte August
eingeräumten Stellungnahmefrist gegenüber dem Bundesministerium für
Justiz und Verbraucherschutz zu dessen Referentenentwurf eines
Unterlassungsklagengesetzes sehr kritisch Position bezogen.
Kern des Entwurfes und zugleich Stein des Anstoßes bei diesem von
weiten Kreisen der Wirtschaft kritisierten „Gesetz zur Verbesserung
der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden
Vorschriften des Datenschutzrechtes“ ist die Einführung eines
Verbandsklagerechts im Bereich des Datenschutzrechts. Dadurch sollen
künftig auch Verbraucherverbände Datenschutzverstöße gerichtlich
geltend machen können.
Der DDV kritisiert an der damit eintretenden, systemwidrigen
Vermischung von Verbraucher- und Datenschutzrecht insbesondere, dass
die europarechtlichen Vorgaben verletzt werden. DDV-Präsident Patrick
Tapp: „Die Einführung eines Verbandsklagerechts bei
Datenschutzverstößen widerspricht klar europäischem Recht – denn die
sowohl maßgebliche als auch zwingende Datenschutzrichtlinie sieht ein
solches nicht vor. Wir sehen aber diesbezüglich auch keinen Bedarf,
da die Datenschutzbehörden erfolgreich ihren Dienst tun“. Auch vor
dem Hintergrund des in Brüssel laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu
einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist ein
nationalstaatlicher Alleingang aus Sicht des DDV nicht nur
überflüssig, sondern das absolut falsche Signal zum falschen
Zeitpunkt.
Tapp weiter: „Eine parallele Zuständigkeit von Daten- und
Verbraucherschützern für Datenschutzangelegenheiten führt ohne jede
Not zu einer Rechtswegspaltung und damit zu hoher Rechtsunsicherheit
für die betroffenen Unternehmen. Der Königsweg wäre, die
Aufsichtsbehörden und die Selbstkontrolle der Wirtschaft zu stärken,
anstatt die Aufgabe auf private Interessenverbände abzuwälzen“.
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