Zur heutigen Lesung des Antrags der CDU/CSU- und
der FDP-Fraktion „UNESCO-Welterbestätten in Deutschland stärken“ im
Deutschen Bundestag erklären der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die
Sprecherin des Gesprächskreises UNESCO-Welterbestätten der
CDU/CSU-Fraktion Monika Grütters:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die breite Unterstützung
des Bundestags und der christlich-liberalen Regierung für die
UNESCO-Weltkulturerbestätten in Deutschland. Die
UNESCO-Welterbestätten bergen ein großes vielfältiges Potenzial, das
wir schützen und stärken müssen. Mit unserem Antrag wollen wir vor
allem das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für diese Schätze auf
unserer Erde schärfen.
Denn Welterbestätten stehen beispielhaft für herausragende
Kulturleistungen und geben als solche wichtige Impulse für die
jeweilige Region.
Unsere Welterbestätten befinden sich in allen Teilen Deutschlands;
sie verdienen es – mehr noch als bisher geschehen -, in den
Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt zu werden, um den
Erhalt des Welterbes für die künftigen Generationen zu sichern. Heute
sind 936 Kultur- und Naturstätten in 153 Staaten auf der UNESCO-Liste
des Welt- und Kulturerbes verzeichnet. Deutschland ist mit insgesamt
36 Welterbestätten vertreten.
Die Verleihung eines UNESCO-Welterbe-Titels ist nicht nur eine
große Chance, sie ist zugleich die große Verpflichtung, für den
fortdauernden Schutz und den Erhalt des gemeinsamen Erbes der
Menschheit Sorge zu tragen. Diesem Schutzauftrag der
Welterbekonvention entsprechend fördern wir deshalb seit 2009 bis
2014 durch ein Sonderprogramm die nationalen UNESCO-Welterbestätten
mit insgesamt 220 Millionen Euro.
Mit dem großzügigen Engagement für unsere Welterbestätten zeigt
Deutschland einmal mehr, wie wichtig das kulturelle Erbe für unser
Selbstverständnis, für unsere nationale Identität und unser
kulturelles Gedächtnis ist.
Dabei darf es nicht bleiben. Auch privates Engagement sollte
eingebunden werden. So könnten Investitionen in Welterbegebieten
ähnlich wie in städtebaulichen Sanierungsgebieten als steuerlich
absetzbar gelten. Auch eine jährlich wiederkehrende –Woche der
Welterbestätten in Deutschland– regen wir an.“
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