Börnsen: Kinofilme müssen auch für Hör- und Sehgeschädigte zugänglich sein

Der Deutsche Bundestag berät heute den Antrag der
Fraktionen CDU/CSU und FDP „Barrierefreies Filmangebot umfassend
ausweiten – Mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte“ (Drucksache
17/7709). Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

„Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat der Deutsche Bundestag
die Barrierefreiheit von Kinofilmen auf die Tagesordnung gesetzt.
Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Zugang zu Kunst
und Kultur. Das ergibt sich für uns aus Artikel 30 der
UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben die
Notwendigkeit der barrierefreien Ausstattung von Filmen bereits 2009
erkannt: Mit der fünften Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG)
wurde ein Anreiz für das barrierefreie Abspiel gesetzt. Darüber
hinaus gibt es Fördermöglichkeiten für praktisch alle Glieder der
Produktions- und Verwertungskette von Filmen. Leider sind die
Ergebnisse bislang unzureichend.

Daher verfolgen wir mit dem vorliegenden Antrag das Ziel, alle
Beteiligten stärker für die Problematik zu sensibilisieren. Sollte
sich bis zur nächsten FFG-Novelle nichts ändern, werden wir das
Gesetz präzisieren müssen.

Die Audiodeskription eines 90-Minuten-Films kostet ca. 5.000 Euro,
Untertitelung 1.000 Euro. Sehr kleine Summen -gemessen an den
Produktionsbudgets vieler Kinofilme und der Zahl von etwa 9,6
Millionen Menschen, die in Deutschland mit einer Behinderung leben.
Der geringe Mehraufwand sollte sich für alle Beteiligten lohnen: Denn
barrierefrei können Filmproduktionen mehr Zuschauer und Zuhörer
erreichen.“

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