Börnsen: Leistungsschutzrecht – nicht überflüssig, sondern überfällig

Das Kabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein
Leistungsschutzrecht verabschiedet. Dazu erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup):

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass nach dem dritten Anlauf nun
ein mehrheitsfähiger Entwurf des Leistungsschutzgesetzes
verabschiedet wurde. Es ist aus unserer Sicht keinesfalls ein
überflüssiges, sondern ein überfälliges Gesetz.

Wir haben uns stets vehement für den Schutz des geistigen
Eigentums eingesetzt und Verständnis für das Anliegen der Presse
gezeigt, sich gegen eine kostenfreie Nutzung ihrer Angebote im
Internet zur Wehr zu setzen. Wer sich der Arbeit anderer beinah
selbstverständlich bedient, muss dafür auch eine Gegenleistung
erbringen. Wir teilen hier die Auffassung von Kulturstaatsminister
Bernd Neumann, der europaweit für das neue Recht eingetreten ist.

Darüber hinaus hätten die Presseunternehmen gegen Internetriesen
wie Google ohne eine gesetzliche Regelung kaum eine Chance auf
Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte. Die tägliche, mühsame und eben
nicht nur finanziell aufwändige Leistung bei der Erstellung von
Nachrichten wird durch das Leistungsschutzrecht endlich anerkannt.
Verleger müssen ebenso gut von dem Recht Gebrauch machen wie
Journalisten.

Die Koalitionsfraktionen, die mit dem Gesetz einen Auftrag des
Koalitionsvertrages erfüllen, werden im parlamentarischen Verfahren
nun für eine breite Mehrheit werben. Zugleich appellieren wir weiter
an die politisch verantwortlichen Akteure, die längst überfälligen
Regelungen zum Urheberrecht, den sogenannten dritten Korb, zeitnah
umzusetzen.“

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