Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen
Donnerstag über den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit
Behinderung zu Kultur und Medien. Dazu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und die
Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Kultur ist ein hohes Gut, die unsere Persönlichkeit prägt und uns
mit anderen zusammen bringt. Auch Menschen mit Behinderung sind die
Teilhabe am kulturellen Leben und der Zugang zu den Medien, wie
Fernsehen oder Internet, ein Grundbedürfnis. Sie wollen genau das tun
können, was für alle anderen auch ganz selbstverständlich ist: ins
Kino gehen, trotz Rollstuhl eine Ausstellung oder ein Theaterstück
besuchen, eine Sendung im Fernsehen anschauen, auch wenn sie gehörlos
sind, oder im Internet surfen, auch wenn sie blind sind.
Nicht die körperliche Einschränkung hindert Menschen mit
Behinderung daran, all dies zu tun, sondern die vielen kleinen und
großen Barrieren im Alltag, die ihnen immer wieder im Weg sind. Daher
ist es für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein zentrales Anliegen,
dass das Prinzip des „universellen Designs“ bei allen Entscheidungen
berücksichtigt wird: Alles muss so aufbereitet, konstruiert, gebaut
sein, dass es von allen Menschen ohne zusätzliche Hilfsmittel genutzt
werden kann.
Seit der Nationale Aktionsplan für die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland auf dem Weg ist, hat
sich eine breite gesellschaftliche Diskussion entwickelt. Die
Erkenntnis bei vielen wächst, dass umfassende Barrierefreiheit unser
aller Leben erleichtert. Wer heute Kultur anbietet, wird künftig an
alle denken müssen. In unserer älter werdenden Gesellschaft sind
Menschen mit Behinderung eine wichtige Kundengruppe. Bereits heute
leben 7,3 Millionen Menschen mit Behinderung nach aktuellen Angaben
des Statistischen Bundesamts in Deutschland. 1,3 Millionen Menschen
meiden z. B. das Kino, weil ihre Augen und Ohren schwächer geworden
sind. Dies haben auch einige Fernsehmacher erkannt. Sie schaffen
schon heute immer neue Angebote, um auch Zuschauer mit Behinderung
für ihr Programm zu gewinnen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung
bereits reagiert hat: Im Referentenentwurf für die Novelle des
Filmförderungsgesetzes werden barrierefreie Filmfassungen zu einem
verbindlichen Förderkriterium und die barrierefreie Umrüstung von
Kinosälen wird begünstigt. Bislang sind nur etwa ein Prozent der
Kinosäle und der Filme barrierefrei ausgestattet.
Wir sind bereits auf einem guten Weg, doch noch viel mehr
barrierefreie Angebote müssen folgen. Erst wenn wir es schaffen, das
kulturelle Leben in unserer Gesellschaft mit und ohne Behinderung
gemeinsam zu gestalten, bilden wir eine echte Kulturgemeinschaft, die
wir für unser Land wollen.“
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