Morgen vor genau 20 Jahren trat das Gesetz über die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (StUG) in
Kraft. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und die
zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp:
„20 Jahre Aufarbeitung nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sind eine
Erfolgsgeschichte. Die systematische und nach rechtsstaatlichen
Kriterien erfolgende Aufarbeitung einer Diktatur ist ein Vorgang, der
seinesgleichen sucht. Viele osteuropäische und nunmehr auch arabische
Staaten haben sich die Arbeit der Behörde des Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(BStU) als Vorbild genommen.
Die Befürchtungen von Kritikern, das Stasi-Unterlagen-Gesetz würde
zu einer –Hexenjagd– führen und das gesellschaftliche Klima
vergiften, sind nicht eingetreten. Im Gegenteil: Die Arbeit der BStU
hat zur Befriedung der Gesellschaft beigetragen, indem sie für
Transparenz im öffentlichen Dienst gesorgt hat. Die hohe Akzeptanz,
die die Arbeit der BStU in beiden Teilen Deutschlands erfährt, zeigt,
dass die berechtigten Interessen der Opfer an einer Aufarbeitung und
die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards keine Gegensätze sind.
Zur hohen Akzeptanz der Behörde haben auch die drei Beauftragten
beigetragen. Joachim Gauck, Marianne Birthler und Roland Jahn haben
jeder auf eigene Weise die Behörde durch ihre umsichtige, besonnene,
aber auch hartnäckige Arbeit geprägt. Ihnen gebührt unsere
Anerkennung.
Nach der achten Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes durch
die Regierungskoalition kann die Behörde ihre ie erfolgreiche Arbeit
fortsetzen. Auch 20 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur darf kein
Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen werden. Die
Aufarbeitung muss weitergehen.“
Hintergrund:
Im Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird der Umgang mit den
Unterlagen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit geregelt. Seit
1991 wurde das Gesetz mehrfach novelliert, zuletzt in diesem Jahr.
Das Achte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
verlängert die Möglichkeit der Überprüfung von Beschäftigten im
öffentlichen Dienst auf eine frühere Tätigkeit für die Stasi bis
2019. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR stellt die gesammelten
Akten, Fotos und Tonbänder entsprechend den gesetzlichen Regelungen
Privatpersonen, Institutionen und der Öffentlichkeit zur Verfügung.
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