Börnsen/Philipp: Fortführung der Überprüfung auf Stasivergangenheit ist auch Opfergerechtigkeit

Am Donnerstag findet die 1. Lesung des Achten
Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes statt. Dazu
erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die
zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp:

„Die Aufarbeitung der SED-Diktatur muss weitergehen. Auch mehr als
20 Jahre nach Ende des sozialistischen Unrechtsregimes darf es keinen
Schlussstrich unter die Vergangenheit geben. Dies sind wir den Opfern
des DDR-Unterdrückungsapparats schuldig. Der Zugang zu den
Stasi-Unterlagen gehört zu den wichtigsten Instrumenten der
Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die
Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten
nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen
sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Deshalb müssen die zum Ende
dieses Jahres auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis 2019
verlängert werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus die
Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises. Dazu sollen zukünftig
auch Bewerber um Wahlämter zählen sowie Beschäftigte im öffentlichen
Dienst mit der Besoldungsgruppe A 13, der Entgeltgruppe E 13 oder
einer höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe bewerteten Dienstposten.
Dies soll ebenso für entsprechend Beschäftigte in Einrichtungen
gelten, bei denen sich die absolute Mehrheit der Anteile oder die
absolute Mehrheit der Stimmen in öffentlicher Hand befindet.
Abgeordnete und Regierungsmitglieder sollen auch weiterhin überprüft
werden können.

Die Vorgänge in Brandenburg verdeutlichen die Notwendigkeit eines
solchen Schrittes. Nach derzeit geltendem Recht dürfen die 15
Schutzbereichs- und 55 Wachenleiter in Brandenburg nicht auf eine
ehemalige Tätigkeit für die Stasi überprüft werden. Nachdem sich aber
der Verdacht erhärtete, dass der Cottbuser Polizei-Wachenleiter
früher für die Stasi arbeitete, wäre ein solcher Schritt angebracht.
Roland Jahn sind derzeit die Hände gebunden: er musste einen
entsprechenden Antrag ablehnen. Nach dem Koalitionsentwurf einer
Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wäre die Überprüfung
möglich.

Wir wollen die Änderungen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung
diskutieren.

Auch die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen sollen durch die
Stasi-Unterlagen-Gesetz-Novelle erweitert werden. Davon profitieren
insbesondere Wissenschaft und Forschung sowie Angehörige früherer
Stasi-Opfer.“

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