Börnsen/Philipp: Kein Ende der Aufarbeitung der SED-Diktatur

An diesem Mittwoch beschloss der Ausschuss für
Kultur und Medien das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Achte
Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Dazu erklären der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), und die zuständige Berichterstatterin
Beatrix Philipp:

„Die Aufarbeitung der SED-Diktatur muss weitergehen. Auch mehr als
20 Jahre nach Ende des sozialistischen Unrechtsregimes darf es keinen
Schlussstrich unter die Vergangenheit geben. Dies sind wir den Opfern
des DDR-Unterdrückungsapparats schuldig. Deshalb müssen die zum Ende
dieses Jahres auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis 2019
verlängert werden.

Der Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört zu den wichtigsten
Instrumenten der Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in
die Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und
Journalisten nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden
Antragszahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. In den
letzten fünf Jahren wurden 90.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt,
seit Bestehen der Behörde über sechs Millionen.

Die Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sehr
erfolgreich gearbeitet. Das war möglich, weil das
Stasi-Unterlagen-Gesetz stets von einer breiten parlamentarischen
Mehrheit getragen wurde. Deshalb erwarten wir auch bei der Achten
Novellierung die Unterstützung aller Fraktionen, die es mit der
Aufarbeitung der SED-Diktatur ernst meinen. Bisher hat nur die PDS
bzw. Linkspartei die Arbeit der BStU stets abgelehnt.

Die Glaubwürdigkeit der Behörde, die für die Aufarbeitung des
Unrechts des Staatssicherheitsdienstes und den Umgang mit dessen
Akten verantwortlich ist, wird dadurch beeinträchtigt, dass sie
ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes beschäftigt.
Darüber hinaus ist es für die Opfer des Unrechts des
Staatssicherheitsdienstes unzumutbar, dass sie auch 20 Jahre nach der
Wiedervereinigung noch Gefahr laufen, auf ehemalige Stasi-Mitarbeiter
zu treffen, wenn sie Einsicht in ihre Stasi-Akten nehmen möchten.
Daher will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den amtierenden
Bundesbeauftragten Roland Jahn bei seinem Vorhaben, diese Mitarbeiter
aus seiner Behörde in andere Oberste Bundesbehörden umsetzen zu
lassen, unterstützen. Sie sollen ihren Fähigkeiten entsprechend und
unter Berücksichtigung sozialer Belange auf einen gleichwertigen
Arbeitsplatz innerhalb der Bundesverwaltung versetzt werden, wenn
ihnen dies im Einzelfall zumutbar ist. Personal- und
verfassungsrechtlich ist dies ein Weg, der vom BMJ und vom BMI für
gangbar erklärt worden ist.“

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