Am Montag fand im Ausschuss für Kultur und Medien
eine öffentliche Anhörung zum Achten Gesetz zur Änderung des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes statt. Dazu erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) und die zuständige Berichterstatterin Beatrix
Philipp:
„Eine deutliche Mehrheit der eingeladenen Sachverständigen hat
sich eindeutig für eine Fortführung der Aufarbeitung der SED-Diktatur
ausgesprochen. Sechs der neun eingeladenen Experten begrüßten den von
den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf. Auch die
Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises fand mehrheitlich
Unterstützung. Der gesellschaftliche Bedarf nach Aufklärung der
Stasi-Verbrechen ist ungebrochen. Gerade die Vorgänge in Brandenburg
verdeutlichten die Notwendigkeit eines solchen Schrittes, erklärte
Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände
Kommunistischer Gewaltherrschaft; die Opfer klagen weiter an!
Der Änderungsantrag von SPD und Grünen wurde scharf kritisiert.
Danach solle in Zukunft eine Überprüfung auf Stasi-Vergangenheit nur
noch möglich sein, wenn ein auf Tatsachen basierender Verdacht
vorliege. Dies würde praktisch zu Zufallsergebnissen und -prüfungen
führen, so die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung
der Folgen der kommunistischen Diktatur, Ulrike Poppe. Auch Siegfried
Reiprich, Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten,
lehnte den Änderungsantrag in seiner Stellungnahme ab. Denn darin
würde das Ergebnis einer Prüfung zu ihrer Voraussetzung und so „de
facto verunmöglicht“. Es wäre sachdienlich, wenn SPD und Grüne ihren
Änderungsantrag noch einmal – im Lichte der Erkenntnisse der
gestrigen Anhörung – überprüfen. Wir streben weiter eine
parlamentarische Mehrheit für die Novellierung an.
Mit Empörung nehmen wir zur Kenntnis, dass der von der Linkspartei
eingeladene Dr. Michael Kleine-Cosack erklärte, die Opfer müssten
sich 20 Jahre nach der Einheit mit ihrer Lage abfinden. Es darf
keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des sozialistischen
Unrechtsregimes geben. Dies sind wir den Opfern des
DDR-Unterdrückungsapparats schuldig.“
Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht vor, die zum Ende dieses
Jahres auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis 2019 zu verlängern.
Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist nämlich
bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor
ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen sich weiterhin
auf einem hohen Niveau. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine
Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises vor. Dazu sollen
zukünftig auch Bewerber um Wahlämter zählen sowie Beschäftigte im
öffentlichen Dienst auf mit der Besoldungsgruppe A 13, der
Entgeltgruppe E 13 oder einer höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe
bewerteten Dienstposten, die eine leitende Funktion ausüben. Dies
soll ebenso für entsprechend Beschäftigte in Einrichtungen gelten,
bei denen sich die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute
Mehrheit der Stimmen in öffentlicher Hand befindet. Abgeordnete und
Regierungsmitglieder sollen auch weiterhin überprüft werden können.
Auch die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen sollen durch die
Stasi-Unterlagen-Gesetz-Novelle erweitert werden. Davon profitieren
werden insbesondere Wissenschaft und Forschung sowie Angehörige
früherer Stasi-Opfer.
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