Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des
immateriellen Kulturerbes ist am gestrigen Dienstag in Deutschland in
Kraft getreten. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
„Mit dem Inkrafttreten des Vertrags gilt die UNESCO-Konvention zum
immateriellen Kulturerbe nun auch in Deutschland. Schon seit dem 3.
Mai dieses Jahres sind Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls
Einzelpersonen, die Formen lebendiger Alltagskultur pflegen,
eingeladen, sich in ihrem Bundesland um die Aufnahme zu bewerben.
Denn die reiche deutsche Kulturlandschaft zeichnet sich nicht nur
durch Kirchen und Schlösser, Museen, Bibliotheken und Theater aus,
sondern auch durch Traditionen und Bräuche, Tänze, regionale Sprachen
und Dialekte, narrative Überlieferungen, kulinarische sowie
handwerkliche Traditionen.
Der Beitritt Deutschlands zu diesem Übereinkommen war überfällig.
Das UNESCO-Übereinkommen bietet uns die Chance zu einem
unvoreingenommenen Blick auf unser kulturelles Erbe und somit auch
auf unsere nationale Identität.
Die UNESCO definiert immaterielles Kulturerbe als Bräuche,
Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazugehörigen
Instrumente, Artefakte und kulturellen Räume, welche Gemeinschaften
und Gruppen als Bestandteil ihres kulturellen Erbes betrachten. Man
darf gespannt sein, welche Vorschläge aus der Gesellschaft für die
UNESCO-Liste kommen werden. In Schleswig-Holstein zum Beispiel ist
von Traditionen wie Biikebrennen, Boßeln oder Rummelpottlaufen bis
hin zum Platt-Theater der Niederdeutschen Bühnen vieles denkbar. Die
erste Ausschreibungsrunde endet am 30. November 2013. Bis dahin
können Vereine Verbände und Organisationen ihre Initiativen bei den
Ländern einreichen. Ein Expertenkomitee trifft die Auswahl, die
anschließend auf nationaler Ebene zusammengeführt wird.“
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